Berufliche Ausbildung
In 3 Schritten zum staatlich anerkannten PhysiotherapeutIn
Bewerbung
Jederzeit anmelden über das Buchungstool und Feststellungsbescheid per Mail schicken
Lehrgang und Kenntnisprüfung
Bequem von Zuhause lernen und gut vorbereitet in die Kenntnisprüfung gehen
Abschluss
Kenntnisprüfung (in Präsenz) zum staatlich anerkannten PhysiotherapeutIn
Ablauf bei Erfolgswege
Wir machen Dich erfolgreich
01
Antrag bei der Behörde
Wenn Du im Ausland eine Physiotherapie-Ausbildung abgeschlossen hast und in Deutschland als Physiotherapeut/in arbeiten möchtest, brauchst Du zuerst eine Anerkennung des Abschlusses durch die Behörde. Auf den nächsten Seiten bekommst Du weitere Informationen.
02
Der Weg zur Kenntnisprüfung
Du sendest uns den Bescheid der Behörde zu.
Wir prüfen diesen und erstellen einen individuellen Lernplan zur Vorbereitung auf die Prüfung.
Zur Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung besteht die Möglichkeit einige Zeit bei einem unserer Kooperationspartner in der Praxis eingesetzt zu werden.​
03
Die Kenntnisprüfung
Die Kenntnisprüfung besteht aus verschiedenen Einzelprüfungen:
-
Praktische Prüfungen in Neurologie, Innere Medizin, Orthopädie, Pädiatrie und/ oder Gynäkologie
-
Mündliche Prüfung
(ca. 15-60 min, ausführliche Vorbereitung in unserem Vorbereitungskurs)
04
Nach der bestandenen Prüfung
Wenn Du die Prüfung bestanden hast, erhältst Du von uns ein vorläufiges Zertifikat. Damit kannst Du schon als Physiotherapeut arbeiten. Du musst allerdings noch bei der Behörde Deine staatliche Anerkennung beantragen und dazu ein paar weitere Dokumente vorlegen.
Nachweise zur Anerkennung
(Antragstellung bei der Behörde)
1
Fachnachweise
1. Urkunde über Abschluss einer Ausbildung/ Studium im Fachgebiet Physiotherapie
​2. Zeugnisse​
3. Ausbildungsinhalte
4. Berufserfahrung
2
Sprachnachweis
Beleg über fortgeschrittene deutsche Sprachkenntnisse auf B1/B2-Niveau (z.B. Zertifikat des Goethe-Institutes
3
Identitätsnachweis
1. Nachweis über Personalien (z.B. Geburtsurkunde)
2. Meldebescheinigung über die Personalien
3. Beleg bei Namensänderung
4. Evtl. Visum